Hochlöbliches K.K. Handelsgericht!

A. Ueber mein Gesuch A um Genehmi=
gung meines Fondsausweises wurde
mir mit Bescheid dto 30. July 1856 Z.
36144 aufgetragen unter Vorle=
gung des allfälligen Kaufvertra=
ges nachzuweisen, daß der bedun=
gene Kaufschilling für das J.B.
Wallishauser’sche Waarenlager be=
richtiget werde und auf welche Art
ich denselben erworben habe.
Diesem Auftrage gemäß lege ich
B. den Kaufvertrag B dto 30. May 1856
vor, zufolge welchem ich jenen
Verlag der Firma Wallishauser,
welcher ein Eigenthum der Frau
Josefine Neuwirth war, um den
Preis von 6780 fr C[onventional]M[ünze] erkauft und
laut der darin enthaltenen Quit=
tung auch vollständig und baar
ausbezahlt habe.
Dieser Ankauf erfolgte in Pausch und
Bogen, es ist ferner in dem Ver=
trage gesagt, daß die Kupferplatten
von John bereits seit Jahren mein
Eigenthum sind, und eben so habe ich
auch andere Verlagswerke früher
erworben, so daß der General-Waa=
ren Conto der Bilanz allerdings ei=
nen Betrag von 20261 fr 21 xr C[onventional]M[ünze] nach=
weisen konnte.
Ueber den Erwerb der Mittel zum
Ankauf dieses Verlages erlaube
ich mir anzuführen, daß ich, wie es
C. der Grundbuch-Extrait C erweist,
Eigenthümer Eines Drittels des Hau=
ses No 52 in Gumpendorf bin, wel=
D. ches laut des Grundbuchsbogens D einen
Bruttozinsertrag von 2597 fr 30 xr CM
abwirft.
Aus dem Ertragniße dieses meines
Hausantheiles sowohl als aus den
in meiner langjährigen Stellung
in verschiedenen Buch- und Verlags=
handlungen, und endlich als Leiter
der Wallishauser’schen Buchhandlung
gemachten Ersparnissen war es mir
leicht möglich diesen Kaufschilling
zu berichtigen, und jenes Vermö=
gen zu erwerben, welches die Bi=
E. lanz E im Betrage von 23820 fr 30 xr
CM ausweiset.
Ich bin für mein Einkommen pr 750 fr
F. CM auch laut des Zalungs-Bogen [sic] F mit
einer Einkommensteuer bemessen.
Da ich demnach den nöthigen Fond zum
Betriebe der von mir verliehenen
Buchhandlung sowohl als die Art der
Vermögenserwerbung genügend
ausgewiesen zu haben glaube, stelle
ich die Bitte
Das hohe K.K. Handelsgericht ge=
ruhe diesen meinen Fondsausweis
zu genehmigen.
Josef Klemm

[Amtswegige Notiz:]
mithin nicht beurtheilt werden kann, ob derselbe
wirklich den fraglichen Kaufschilling in erspa=
rung bringen konnte
Vom k.k. Handelsgerichte
Wien, am 16. August 1856 [unleserliche Unterschrift]