Abschrift
K.u.K. Divisionsgericht in Wien G.Z.: Dst: 1656/15
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Im Namen Seiner Majestät des Kaisers von Oesterreich und
Apostolischen Königs von Ungarn !

Das k. u. k. Divisionsgericht in Wien als erkennendes Gericht hat nach der am 23., 24., 25., 27. u. 28./XI. 1916 unter dem Vorsitze des k. u. k. Oberst i. r. J. Hantich und der Leitung des k. u. k. Oberlt. Aud. i. d. R. Dr. Adolf Schienerl, in Anwesenheit des K. F. Dr. Max Bernhardt als Schriftführers, des Hpt. Aud. Dr. Hans Bäcker als Anklägers, des Angeklagten Ldst. Oblt. Paul KNEPLER und des Dr. Ludwig Strauss als Verteidigers durch geführten Hauptverhandlung über die gegen Ldst. Oblt. Paul KNEPLER der k. u. k. Traindivision Nr. 2 wegen § 502 M.St.G. erhobene Anklage vom 26./X 1916, GZ.: A 4542/15 und den vom Ankläger gestellten Antrag auf Verurteilung im Sinne der schriftlichen Anklage zu Recht erkannt:

Paul KNEPLER,

37 Jahre alt, in Wien geboren und ebendahin zuständig, Mos., verheiratet, Buchhändler in geordneten Vermögensverhältnissen, dzt. k. k. Ldst.-Oberleutnant, zugeteilt dem Ers. Depot der k. u. k. Traindivision Nr. 2 in Wien, auf die Kriegsartikel eidlich verpflichtet, ist

schuldig,

er habe in den Jahren 1910 bis 1915 in Wien zur Uebeltat des Josef Katz, der sich unter dem falschen Schein eines redlichen, die Interessen seines Dienstgebers, des Wiener Bankvereins, währenden Angestellten verborgen hat, wodurch der „Wiener Bank Verein[“] an seinem Vermögen Schaden erleiden sollte und auch in einem 600 K weit übersteigenden Werte tatsächlich erlitten hat, dadurch absichtlichen Vorschub gegeben und Hilfe geleistet, dass er mit Josef Katz vereinbarte, höhere Preise zu fakturieren, als sie ohne diese Vereinbarung fakturiert hätten, oder die von Katz jeweils bekanntzugebenden Preise in Fakturen einzusetzen und in der Folge die dieser Vereinbarung entsprechenden Fakturen anfertigte bezw. Bernhard Kellner anfertigen liess und dem Josef Katz zu dem gleichen Zwecke übergab.
Hiedurch hat er das Verbrechen des Betruges als Mitschuldiger nach den §§ 11. 502. 505, 506 d. M.St.G. begangen und wird hiefür gemäss §§ 508, 47 M. St.G. unter Anwendung des § 92, M.St.G., § 309 M.St.P.O. sowie unter Bedacht
nahme auf die Zirkl.Vdg. des Reichskriegs-Ministerium vom 22.12.68, Präs. 4554 P 23 a 5 nebst der Kassation von der Offiziercharge und dem Verluste des Jubiläumserinnerungskreuzes 1908 zur Strafe des

schweren Kerkers in der Dauer von 1 ½ (eineinhalb) Jahren,
verschärft durch einmal monatlich Fasten und hartes Lager und durch Einzelhaft im 1., 7. und 13. Monat der Strafzeit, verurteilt.

Der Verhandlungsleiter:
Dr. Schienerl Oblta m.p.

Der Schriftführer:
Dr. Bernhardt m.p.

Das URTEIL ist zu vollziehen, u.zw. die Kassation sofort;
bezgl. der Freiheitsstrafe ordne ich den Strafaufschub bis zur Demobilisierung an!

Wien, am 31. März 1917.

Kirchbach G.d.I. m.p.

Vorstehende Vollzugsklausel wurde dem Verurteilten am heutigen Tage kundgemacht.

Wien, am 12. April 1917.
Dr. Schienerl Oblta m.p.

Abweisung von Kneplers Nichtigkeitsbeschwerde

Abschrift.

K.u.k. Oberster Militärgerichtshof.
GZ: R 1220/10.
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Der k.u. k. Oberste Militärgerichtshof hat in der am 3. März 1917 abgehaltenen nichtöffentlichen Sitzung über die vom Angeklagten Landsturmoberleutnant Paul KNEPLER der k.u.k. Traindivision Nr. 2 erhobene Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des k.u.k. Divisionsgerichtes in WIEN vom 28. November 1916, GZ: Dst. 1656/16, womit der Genannte des VERBRECHENS DES BETRUGES ALS MITSCHULDIGER nach den §§ 11,502,505,506 d MSTG. schuldig erkannt und gemäss §§ 508,47 MSTG. unter Anwendung des § 92 MSTG. und § 309 MSTPO. sowie unter Bedachtnahme auf die Zirk. Vdg. des RKM. vom 22./12.1868 Präs.Nr. 4554 Pkt. 23 al.5 nebst der Kassation von der Offiziercharge und dem Verluste des Jubiläums-Erinnerungskreuzes 1908 zur Strafe des schweren Kerkers in der Dauer von einundeinhalb Jahren, verschärft durch einmal monatlich Fasten und hartes Lager und durch Einzelhaft im 1.,7., und 13. Monate der Strafzeit verurteilt wurde, nach Anhörung des Generalmilitäranwaltes den Beschluß gefaßt:
Der Nichtigkeitsbeschwerde wird keine Folge gegeben.
Wien, am 3. März 1917. [DATUM KANN NICHT STIMMEN]

Fiedler Fmlt. m.p. Lukasch Ga.m.p.
Vorsitzender. Verhandlungsleiter.
L.S.
Dr.Steiner Obltaud. m.p.
Protokollführer.

16. April 1917