Ich habe die Wallishauser`sche Buchhandlung am 1. September 1937 von der Frau Henrietta Engel um den Betrag von Engl. Pfund 1.000.--, die bei der damaligen österreichischen Nationalbank eingezahlt wurden, käuflich erworben. Ich bin der alleinige Eigentümer des in der Firma investierten Kapitals. Der andere öffentliche Gesellschafter Franz Bader ist am Geschäftskapital finanziell nicht beteiligt und wurde er als Gesellschafter in die Firma aufgenommen, weil er konzessionsberechtigt war. Er hatte auch die Geschäftsführung.
Einer Anregung des Herrn Referenten bei der Reichsschrifttumskammer, Dr. Zartmann, nachkommend, wurde am 25.9.l.J. in der Kanzlei meines Anwaltes mit dem Kaufswerber ein Gedächtnisprotokoll über den beabsichtigten Kaufsvertrag aufgenommen und am 26.9.1938 bei der Reichsschrifttumskammer zu Handen Dris. Zartmann überreicht.