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Rückstellungsansprüche.
Am 30. XII.1948 stellte Herr Dr. Gustav Gutwillig, dzt.
New York, der bis 1938 Inhaber der Buchhandlung „Altes
Rathaus“, Wien I. Wipplingerstrasse 8 war durch seinen
Anwalt Dr. Reinhard Dollinger, Wien IX., Universitätsstrasse
8, einen Rückstellungsantrag, der unter der Geschäftszahl
50 R.K. 492/49 bei der Rückstellungskommission, Wien
I. eingebracht wurde. Da der Betrieb im September 1944
mit einem damals angemeldeten Schaden von RM 30.000.-
total ausgebom[b]t wurde, wandte sich der Inhaber Karl
Stary direkt an Dr. Gutwillig mit einer Darlegung aller
gegen den Rückstellungsanspruch sprechenden Umstände,
mit dem Erfolge, dass Herr Dr. Gutwillig seinen Antrag
nicht weiter verfolgte, sodass sein Anwalt sich gezwungen
sah, schliesslich mit 4. X.1951 Herrn Dr. Gutwillig die
Vollmacht zu kündigen.
MA 62-I/D 16/55 v.
11.November 1955
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