Rückstellungsansprüche.
Am 30. XII.1948 stellte Herr Dr. Gustav Gutwillig, dzt. New York, der bis 1938 Inhaber der Buchhandlung „Altes Rathaus“, Wien I. Wipplingerstrasse 8 war durch seinen Anwalt Dr. Reinhard Dollinger, Wien IX., Universitätsstrasse 8, einen Rückstellungsantrag, der unter der Geschäftszahl 50 R.K. 492/49 bei der Rückstellungskommission, Wien I. eingebracht wurde. Da der Betrieb im September 1944 mit einem damals angemeldeten Schaden von RM 30.000.- total ausgebom[b]t wurde, wandte sich der Inhaber Karl Stary direkt an Dr. Gutwillig mit einer Darlegung aller gegen den Rückstellungsanspruch sprechenden Umstände, mit dem Erfolge, dass Herr Dr. Gutwillig seinen Antrag nicht weiter verfolgte, sodass sein Anwalt sich gezwungen sah, schliesslich mit 4. X.1951 Herrn Dr. Gutwillig die Vollmacht zu kündigen.

MA 62-I/D 16/55 v. 11.November 1955