Karl Stary
Wallishausser´sche Buchhandlung, Inh. Karl Stary

27. Jänner 1939–24. November 1964

 

Karl Stary um 1939 (aus Privatbesitz)

Karl Stary war ein Mensch, der um jeden Preis eine Buchhandlung besitzen wollte, wie wir aus nachfolgenden Begebenheiten sehen können. Alle Handlungen, die er setzte, brachten aber letzten Endes nicht das von ihm erstrebte Ergebnis.

Lösungsversuch: Verringerung der Anzahl der Buchhandlungen

Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich (12./13. März 1938) wandte sich Karl Berger am 5. Mai 1938 als kommissarischer Leiter der „Österr. Buch-, Kunst- und Musikalienhändler“ an den Gauleiter Bürckel, um auf die prekäre Lage des österreichischen Buchhandels aufmerksam zu machen. In einer leicht veränderten Fassung wurde dieser Brief als Denkschrift mit der Datierung vom 9. Juni 1938 vervielfältigt und verteilt. Laut dieser „Denkschrift“ gab es in Wien zum damaligen Zeit achthundert Buchhandlungen, bei einer Bevölkerungszahl von 1,8 Millionen also eine auf 2250 Einwohner. Zum Vergleich: In Graz (153.000 / 33) und Linz (102.000 / 18) betrugen die Verhältniszahlen mehr als das doppelte (rund 4600 in Graz bzw. 5600 in Linz). „Die Existenzmöglichkeiten in beiden Städten sind also für den Buchhändler doppelt so groß als in Wien“. Als weitere Beispiele führt Berger die Städte Groß-Hamburg (7800 Einwohner auf eine Buchhandlung), Bremen (7500), Essen (9600), Bochum (14000) und Dortmund (15000) an.
Neben einer Reihe anderer Verbesserungsvorschläge führte Berger ins Treffen, dass eine „Reduzierung der Betriebe“ zur „Gesundung des Buch-, Kunst- und Musikalienhandels“ unbedingt notwendig sei. Berger wollte aber nicht „bestehende Werte [...] zerstören, sondern planmäßig die jüdischen Betriebe [...] liquidieren, bzw. dort, wo dies nicht möglich ist, diese zu arisieren.“
Diejenigen Sortimenter, die an den Anschluss große Hoffnungen gesetzt und diesen mit Euphorie begrüßt hatten, wurden in der Anfangsphase der nationalsozialistischen Herrschaft in Österreich schwer enttäuscht. Durch die Währungsreform konnten die zum Kurs von 1 Reichsmark = 2 Schilling eingekauften Bücher nur mehr zum Kurs von 1 RM = 1,50 Schilling verkauft werden. Da die Standesführung vom Börsenverein bei der Währungsreform kein Entgegenkommen erwirken konnte, waren viele Sortimenter von ihr enttäuscht und so kam es, dass sich 17 Betriebe zu einer „Arbeitsgemeinschaft der Wiener N.S. Buchhändler“ (in der Folge: „Wr. N.S. Buchhändler“) zusammenschlossen. In einem entsprechenden Zeitungsinserat zeichneten folgende (sechzehn) Firmen: Die Becksche Universitätsbuchhandlung, Karl Berger, Josef Deubler, die Eckart-Buchhandlung, Karl Hanke, Robert Kleemann, Hans Knoll, Rudolf Krey, Josef Letz, Rudolf Lucek, Franz Matzner, Wilhelm Maudrich, Karl Mück, Rudolf Mück jun., A. Pichler Wwe. und Sohn sowie Walter Saulich.
Die „Wr. N.S. Buchhändler“ verlangten in einem (undatierten) Brief an Karl Berger in noch schärferen Tönen eine „sehr einschneidende Verringerung der Buchhandlungen“, da „Konzessionsverleihungen“ an „nicht bodenständige Konzess.-Werker [...] weit über den Bedarf hinausgegangen“ seien. Die hochgespannten Erwartungen der „Wr. N.S. Buchhändler“, die offenbar auf eine Liquidierung aller Buchhandlungen jüdischer Besitzer abzielten, wurden nicht erfüllt. In einem vom 11. Juni 1938 datierten Brief klagten sie, dass zu viele der „jüdischen Betriebe“ arisiert anstatt liquidiert wurden.

Die Standesvertretung der Buchhändler, der „Verein der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler“, ab 1. 1. 1937 in „Zwangsgilde der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler“ umbenannt, konnte nach dem Anschluss nur mehr drei Monate fortbestehen. Am 15. Juni 1938 trat das Reichskulturkammer-Gesetz in Kraft. Damit verlor Karl Berger als (selbsternannter kommissarischer) Leiter der Zwangsgilde seine führende Position; das Sagen hatte nunmehr – in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Abteilung Buchhandel der Reichsschrifttumskammer (RSK), Abteilung Österreich – Dr. Karl Zartmann. Der Verein der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler wurde am 9. August 1938 zusätzlich behördlich aufgelöst. Diese Abteilung Buchhandel war (wie auch die Korporation bzw. Zwangsgilde) in Wien I., Grünangergasse 4 beheimatet.

Meldepflicht für Inhaber von Buchhandlungen

Laut dem „Gesetzblatt für das Land Österreich“, 191/1938, 66. Stück, hatten sich alle Inhaber von Buchhandlungen und auch deren Angestellte bis zum 30. Juni (!), also innerhalb nur weniger Tage, bei der zuständigen Einzelkammer in Berlin zu melden. Diese Fristsetzung war völlig irreal und konnte vielfach nicht eingehalten werden.
In dem vom 25. Juni 1938 datierten Rundschreiben Nr. 5 der Kommissarischen Leitung der Zwangsgilde der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler liest man:
„Der Anmeldung ist die Versicherung beizufügen, ob der Antragsteller deutschen oder artsverwandten Blutes ist; bis spätestens zum 30. September 1938 ist an die gleiche Stelle der urkundliche Nachweis der Abstammung zu liefern. Erst nach vollzogener und geprüfter Nachweisung kann über die entgültige [sic!] Aufnahme entschieden werden; bis zu dieser Entscheidung ist der Angemeldete in der Ausübung seiner Tätigkeit nicht behindert, es sei denn, dass sie ihm ausdrücklich untersagt wird.“
Damit verloren die früheren Buchhandelskonzessionen ihre Gültigkeit, für die Berufsausübung war nur mehr die Mitgliedschaft in der jeweiligen Fachabteilung der RSK ausschlaggebend.

Der neue Besitzer der Wallishausserschen Buchhandlung ist lt. Handelsregisterauszug ab 27. Jänner 1939 Karl Stary. Bereits am 1. Oktober 1938 stellt er ein Ansuchen um Genehmigung zum Erwerb der Wallishausserschen Buchhandlung, obwohl Max Bardega und Franz Bader zu diesem Zeitpunkt noch offizielle Besitzer der Firma sind. Vom 27. September 1938 findet sich von Max Bardega ein gegenteiliges Ansuchen um Genehmigung der Veräußerung (mit einem verlangten Preis von RM 8.500,00), aus dem zu entnehmen ist, dass in der Wallishausserschen Buchhandlung 2 Praktikanten (einer davon Franz Bronhagl) und ein Stundenbuchhalter beschäftigt sind. Von diesem Zeitpunkt an müssen wir auch über die Buchhandlung „Altes Rathaus“ berichten, da die beiden Buchhandlungen ab nun miteinander verwoben sind. Karl Stary stellte schon am 24. Juni 1938, erst drei Monate nach der Besetzung Österreichs durch deutsches Militär, einen Antrag um Erwerb der Buchhandlung „Altes Rathaus". Wieder drei Monate später stellt er den zweiten Antrag für den Erwerb der Wallishausserschen Buchhandlung. Das lässt den Schluss zu, dass es eine länger vorbereitete und wohl überlegte Aktion gewesen ist. Die Buchhandlungen liegen relativ nahe beieinander, am Lichtensteg und in der Wipplingerstraße.

Lichtensteg während des Krieges

Den Werdegang Karl Starys bis zum Jahre 1938 ersehen wir aus seinem Lebenslauf. Ab März 1938 war er Geschäftsführer der Buchhandlung „Altes Rathaus“ in der Wipplingerstraße. Der Besitzer, Dr. Gutwillig Gustav, befindet sich krankheitshalber in Italien. Nun tritt Karl Stary als Kaufwerber auf, es ergeben sich jedoch Probleme. Nach einem ihr zugekommenen Bericht lehnt die Reichsschrifttumskammer, Landesleitung Österreich, die Übernahme der Buchhandlung „Altes Rathaus“ durch Karl Stary ab, mit der Begründung, dass er einen ca. ein Jahr zurückliegenden Offenbarungseid in Bezug auf die Firma Maudrich leisten musste.
Obwohl sich die NSDAP ausdrücklich für die Erhaltung und damit für die „Arisierung“ der Buchhandlung „Altes Rathaus“ aussprach, folgte diese Auffassung nicht unbedingt der mehrmals genannten Absicht der RSK. Stary hatte auch ständig mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die RSK lehnte Stary als nicht kompetente Persönlichkeit ab. Die Gründe für die negative Beurteilung Karl Starys gestalteten sich vielschichtig und fußten u. a. auf zwei Vorwürfen: einerseits warf man ihm vor, als Vertreter der Berliner Firma „Büchermarkt“ an Kunden in der „Ostmark“ direkt Aufträge ausgeführt zu haben. Dies war aber aufgrund einer Bestimmung des Reichswirtschaftsministeriums vom 13. März 1938 untersagt gewesen, um die dort ansässigen Unternehmungen zu schützen. Karl Stary hatte mit Hilfe der Konzession Leopold Kutscheras im Jahre 1936 selbstständige Buchgeschäfte getätigt, zu denen er laut Vertrag mit der Firma „Büchermarkt“ nicht berechtigt gewesen war. Andererseits hatte er von der Firma Maudrich medizinische Bücher bezogen, die er an seine Kunden weiterverkaufte, ohne sie der Firma Maudrich bezahlt zu haben. Diese hatte sich gezwungen gesehen, Karl Stary zu klagen, und er hatte am 18. Februar 1937 einen Offenbarungseid geleistet. Der Großteil der Schulden war auch noch zum Zeitpunkt der negativen Beurteilung Starys seitens der RSK offen.
Kein noch so begründeter Einwand seitens der RSK konnte die zuständige Parteistelle davon abhalten, Karl Stary positiv zu beurteilen. Die Bevorzugung half jedoch nicht, seine Karriere als kommissarischer Leiter der Buchhandlung „Altes Rathaus“ hielt nicht lange an. Stary zählte wohl zu den ersten Opfern, die im Zuge des Kampfes des „Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich“, Josef Bürckel, gegen das Kommissar(un)wesen entmachtet wurden.
Die „Prüfstelle für kommissarische Verwalter“ in der Vermögensverkehrsstelle (VVSt) wandte sich am 19. Juli 1938 an den kommissarischen Leiter des österreichischen Buchhandels, Karl Berger. Der „Staatskommissar in der Privatwirtschaft“, DI Walter Rafelsberger, forderte Berger auf, ihm „einen geeigneten Mann, Parteigenossen und fachlich qualifiziert, bekannt zu geben, der an Stelle des von Ihnen als „untauglich“ bezeichneten komm. Verwalters Karl Stary in der Buchhandlung „Altes Rathaus“, Wien I., Wipplingerstr. 8, einzusetzen wäre.“. Die Begründungen sind immer dieselben. Ab 22. Juli fungierte Gottfried Linsmayer als neuer kommissarischer Verwalter der Buchhandlung „Altes Rathaus“.
Durch nichts war Karl Stary von seinem Vorhaben abzubringen und so schloss er am 29. September 1938 einen weiteren Kaufvertrag bezüglich der Übernahme der Firma „Altes Rathaus“ ab, in dem nun der kommissarische Verwalter Gottfried Linsmayer stellvertretend als Verkäufer auftrat.

In einem Schreiben an die Vermögensverkehrsstelle im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit z. H. des Herrn Referenten v. Meisel heißt es:
Gesuch um Genehmigung des Ankaufs einer Buchhandlung (Altes Rathaus). Seite 3:
........ Ich verpflichte mich hiemit ausdrücklich, die von mir ebenfalls käuflich erworbene Wallishauser’sche Buchhandlung A.W. Künast stillzulegen und die Geschäftsräume dieser Buchhandlung nicht zu benützen, sondern die gesamten von mir erworbenen Warenvorräte in die Buchhandlung „Altes Rathaus“ einzubringen, unter der Voraussetzung, dass mir
1,) sowohl die Erwerbung der Wallishauser’schen Buchhandlung, als auch
2.) die Erwerbung der Buchhandlung „Altes Rathaus“ genehmigt wird.
In Übereinstimmung mit den mir gegenüber geäußerten Wünschen des Vertreters der Reichsschrifttumskammer bin ich bereit, im Interesse gesünderer Wettbewerbsverhältnisse im I. Bezirk in Wien die Wallishauser’sche Buchhandlung aufzulassen und nur die Warenvorräte in die Buchhandlung „Altes Rathaus“ zu übersiedeln. Die von mir hiemit abgegebene Verpflichtung zur Stilllegung der Wallishauser Buchhandlung und zur Auflassung deren Betriebsstätten ist für mich absolut rechtsverbindlich, soferne mir die Erwerbung von den hiezu befugten Stellen genehmigt wird.
Mit Rücksicht auf das Vorgebrachte stelle ich den Antrag auf Genehmigung
des Ankaufes des Lagerstandes der Buchhandlung Wallishauser A. W. Künast,
der Buchhandlung „Altes Rathaus“ Wien, I., Wipplingerstrasse 8, (Stoss im Himmel).
Karl Stary. Wien, am 29. Sept. 1938.

Im selben Gesuch äußerte sich Stary über seine pekuniäre Situation:
„In finanzieller Hinsicht stehen mir ausreichende Mittel zur Verfügung, um den Betrieb der Buchhandlung „Altes Rathaus“ in der bisherigen Weise aufrecht erhalten zu können, und zwar habe ich RM 20.000,- bereits im gegenwärtigen Zeitpunkt und werde von einem Verwandten zu günstigen Bedingungen am 1. I. 1939 einen weiteren Betrag von RM 20.000,- zum Betrieb der Buchhandlung zur Verfügung gestellt erhalten.“
[Österr. Staatsarchiv, Allgem. Verwaltungsarchiv, Innenminist., Arisierungsakt Wallishausser-Buchhandlung u. Altes Rathaus, Dr. Gutwillig]
Dies wäre der Todesstoss für die Wallishaussersche Verlagsbuchhandlung gewesen, hätte sich Stary den Vorschriften nach an die Vereinbarung gehalten.

Wieder greift ihm die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Gauleitung Wien, unter die Arme und stellt ihm das beste Zeugnis aus: „Pg. Stary hat sich für die nationale Idee bereits im Jahre 1920 betätigt."

Da er wohl die Geschäfte interimistisch weitergeführt haben dürfte, sollte seine Abwesenheit nur von kurzer Dauer sein.
Er begann die Vorbereitungen für die Übernahme der Buchhandlung „Altes Rathaus“ bereits während seiner Tätigkeit als deren Geschäftsführer. Ein am 23. Juni 1938 aufgenommenes Gedächtnisprotokoll zwischen Karl Stary und Dr. Alois Hey als bevollmächtigter Vertreter Dr. Gustav Gutwilligs – dieser hielt sich bereits seit Februar 1938 in Italien auf – legte die Bedingungen für die Geschäftsüberleitung fest.
Die „Arisierungsverfahren“ der beiden Betriebe wurden von Karl Stary beinahe parallel vorangetrieben. So ließ er ebenfalls im September den Kaufpreis für die „Wallishausser’sche Buchhandlung“ in einem Gedächtnisprotokoll festsetzen. Als seine Vertragspartner fungierten der öffentliche Gesellschafter der Buchhandlung Franz Bader und stellvertretend für den Mitbesitzer Franz Bardega der Rechtsanwalt Dr. Paul Kaltenegger. Die Ablösesumme von 8.500,- RM ergab sich folgendermaßen: „Die derzeitigen Warenvorräte (bewertet mit RM 8.000,-) und das Inventar, (bewertet mit RM 500,-) sowie die der Firma gehörigen, nicht eigens bewerteten [sic!] Verlagsrechte.“

Für die RSK ist Stary „abzulehnen“, da „vermögenslos und verschuldet“
Die RSK war kein Freund Starys, sie präferierte Josef Letz (einen ebenfalls für die NSDAP verdienten Parteigenossen und „Wr. N.S.-Buchhändler“), wie in einem Schreiben vom 12. September 1938 festgehalten ist.

Die NSDAP setzt sich durch: Karl Stary erhält die Wallishaussersche Buchhandlung
Entgegen den Intentionen der RSK, die sich von Stary nicht allzu viel versprach und mehr auf die Fähigkeiten des von ihr vorgeschlagenen Josef Letz vertraute, setzte sich letztlich die NSDAP durch. Es war eine gängige Methode, dass sie einem „alten Kämpfer“ seine frühe Parteimitgliedschaft nicht vergaß. Immerhin hatte Stary im Jahre 1927 dem Führer in München über die beiden österreichischen nationalsozialistischen Parteiunternehmungen Bericht erstattet. Die NSDAP entschädigte den verdienten Parteigenossen Stary für die Benachteiligung, die er im Ständestaat erfahren hatte, mit der Arisierung der Wallishausserschen Buchhandlung.

Dr. Zartmann befürwortet Starys Übernahme der Wallishausserschen Buchhandlung

3. [...] Die Reichsschrifttumskammer ist auf dem Standpunkt gestanden, dass die Zahl der Buchhandlungen in Wien unter allen Umständen verringert werden müsse und daher Arisierungsanträge nur unter besonders zu berücksichtigenden Umständen gegeben werden; so hatte die Reichsschrifttumskammer beschlossen, dass der Buchhandlung [Altes Rathaus] die Bewilligung ein Sortimentsgeschäft zu führen, entzogen werde und an die Stelle dieses das Sortimentsgeschäft Wallishauser [sic] verlegt werde. Nun hat sich die Lage folgendermassen geändert:
Daß der Inhaber der Wallishauser’schen Buchhandlung ohne irgend ein Entgelt zu bezahlen, die laufende Kundschaft des Alten Rathauses an sich gezogen hätte und ausserdem eine Reihe von Reisebuchhandlungs-Kundschaft erworben hätte, wobei noch die Gefahr gewesen wäre, dass die Wallishauser’sche Buchhandlung, deren Handlungsbewilligung uneingeschränkt ist, einen Reisevertrieb hätte beginnen können, wodurch der Käufer der Buchhandlung Altes Rathaus schwer geschädigt worden wäre. Insbesondere wäre die Schädigung zu Tage getreten, wenn der neue Eigentümer der Buchhandlung Altes Rathaus seinen Sitz verlegt hätte und die Wallishauser’sche Buchhandlung sich die Lokalbezeichnung „Altes Rathaus“ beigelegt; denn diese Bezeichnung ist weder handelsgerichtlich protokolliert noch in irgend einer anderen Form geschützt.
Es waren zwei Kaufwerber vorhanden u. zw. Herr Karl Stary und Herr Josef Letz.
Der Antrag des Herrn Karl Stary war bereits einmal abgelehnt worden, wodurch Herr Karl Stary, wie in meinem ersten Bericht bereits angedeutet, aus einer drückenden Vertragsverbindlichkeit befreit wurde. Herr Stary zog aus der ihm bekannt gewordenen Entscheidung der Reichsschrifttumskammer den Entschluss, die Wallishauser’sche Buchhandlung sofort zu erwerben. Er konnte dies ohne weiteres, weil der Inhaber der Buchhandlung ein Ausländer war und daher der Übergang dieser Firma ohne weitere Genehmigung erfolgen konnte.

Genehmigung durch die RSK und die VVSt
Die RSK gab schließlich ihre Bedenken auf und damit genehmigte die Vermögensverkehrsstelle (VVSt) die Ankäufe der Buchhandlung „Altes Rathaus“ und „Wallishausser’sche Buchhandlung“ durch Karl Stary. Er musste lediglich einige weiter unten erwähnte Auflagen erfüllen.

Auflagen für Stary
Karl Stary musste die Geschäftsräume der Wallishausser’schen Buchhandlung aufgeben und nur die erworbenen Warenvorräte in die Buchhandlung „Altes Rathaus“ übersiedeln. Die Vorgangsweise entsprach wiederum den Absichten der RSK, durch die Verminderung der Buchhandlungen in der Inneren Stadt „gesündere“ Wettbewerbsverhältnisse zu erzielen.
In einer Beilage 1 zur Bewilligung vom 24. November 1938 findet sich noch folgender Passus, der das Schicksal der Wallishausserschen Buchhandlung amtlich besiegelt:
„Es wird Ihnen zur Auflage gemacht, mit den übernommenen Waren und Einrichtungsgegenständen in die Buchhandlung „Altes Rathaus“ Wien I., Wipplingerstr. 8 zu übersiedeln und die Wallishausersche Buchhandlung A. W. Wienast [!], Wien I., Lichtensteg 1, aufzulassen.“

Hinsichtlich seiner finanziellen Situation musste Karl Stary den Nachweis erbringen, dass er seinen Verbindlichkeiten gegen die Firma Maudrich nachkäme und über genügend Betriebskapital verfüge.

Karl Stary führte nun sein Unternehmen unter der Bezeichnung „Wallishausser’sche Buchhandlung“ in der Wipplingerstraße 8. Aus seinem am 30. Dezember 1938 ausgefüllten Einzelfragebogen zur Aufnahme in die RSK werden einige Daten über die Buchhandlung „Altes Rathaus“ ersichtlich. Sie umfasste die Bereiche Sortiment, Reisebuchhandel, Leihbücherei. Der Betrieb beschäftigte zehn Personen, drei im Sortiment und sieben in der Reisebuchhandlung, von denen laut Starys Angaben nur drei zum damaligen Zeitpunkt in der RSK, Gruppe Buchhandel, angemeldet waren. Ähnlich verhielt es sich mit den fünf Vertretern, deren Aufnahmeverfahren sich erst in Bearbeitung befanden. In Bezug auf diesen Umstand sollte Karl Stary mit der RSK in späterer Folge noch Schwierigkeiten bekommen.

Stary wird (mit Ralph Högers Hilfe) Verleger
Den Anstoß für die Probleme Karl Starys mit der RSK lieferte sein Ansuchen um Aufnahme in die Fachschaft „Verlag“ vom 7. Jänner 1943. Denn ab diesem Zeitpunkt beabsichtigte er offiziell, die Verlagstätigkeit wieder aufzunehmen. Darauf reagierend beauftragte die RSK Wilhelm Chlumecky, eine Bücherrevision in Karl Starys Firma vorzunehmen und über das Ergebnis Bericht zu erstatten. Der Buchsachverständige kam zu dem Schluss, dass keine geordnete Buchführung vorläge und die Verlagsgeschäfte sehr undurchsichtig seien. Hinter der zweiten Beanstandung steckte der Vorwurf, dass Karl Stary schon seit längerer Zeit seiner Sortimentsbuchhandlung eine Verlagsabteilung angegliedert hätte, ohne dafür die Berechtigung zu besitzen, da er kein Mitglied der Fachschaft „Verlag“ innerhalb der RSK war. Ein weiterer Grund für die mehrmals verhängte Ordnungsstrafe von 10.000,-- RM war die Beschuldigung, dass Stary in der Wallishausser’schen Buchhandlung Personen, die nicht der RSK angehörten, beschäftigte. Beide Beanstandungspunkte finden sich in einem Brief der RSK, Landesleitung Österreich, an die RSK in Leipzig:
„Vielfache Gerüchte im Wiener Buchhandel wollten davon wissen, dass die verlegerische Tätigkeit nicht von Herrn Stary ausgeübt wird, sondern von einem gewissen Herrn Ralph A. Höger, Wien I., Biberstraße 22. Höger stellte seinerzeit einen Antrag um Aufnahme in die Reichsschrifttumskammer, wurde aber wegen jüdischer Versippung seiner Frau und ausserdem wegen seiner übermässigen Privat- und Geschäftsschulden, die er in leichtfertiger Weise anlegte, abgewiesen. Wir haben diese Gerüchte von der GESTAPO überprüfen lassen und es wurde nunmehr, wie Sie aus beiliegender Abschrift ersehen, von der GESTAPO festgestellt, daß Ralph A. Höger seit 1940 als Buchhandelsangestellter in der Wallishauser’schen Buchhandlung tätig war und im Jahre 1941 mit Stary eine Verlagsproduktion bewerkstelligte. Dieser neuerliche Vorfall bestimmt uns nun den Antrag zu stellen, Herrn Stary nochmals mit einer exemplarischen Ordnungsstrafe deswegen zu bestrafen, weil er bewusst nicht Kammermitglieder in seinem Betrieb beschäftigt hatte und selbst nur als Strohmann gelten kann für eine Verlagsproduktion, für die er persönlich keinerlei Fähigkeiten besitzt.“
Ganz so unberechtigt war also die frühere Ablehnung Starys durch die RSK nicht gewesen, denn auch nach der Protegierung durch die NSDAP und der dadurch ermöglichten Übernahme der Wallishausserschen Buchhandlung agierte Karl Stary als Unternehmer, der es mit dem Gesetz nicht so genau nahm. Darüber hinaus bezahlte Stary die „Arisierungsauflagen“ nur zum kleinen Teil, auch diesbezüglich erwies er sich als unverlässlicher Bündnisgenosse.

Man kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass jede Initiative zu Verlagstätigkeiten zuerst von Ralph A. Höger ausging.
Ralph Höger hat die Tradition der Wallishausserschen Buchhandlung aufgegriffen, wie aus nachfolgender Verlagsreklame ersichtlich.

 

Später war das Verhältnis zwischen Stary und Höger getrübt, wie aus einem Schreiben Ralph Högers vom 7.3.1943 an Franz Bronhagl ersichtlich.

Starys Verlag firmierte in Wien und Leipzig
Bei der Leipziger Adresse Hospitalstraße (heute: Pragerstraße) Nr. 10 handelt es nur um eine Auslieferungsadresse, und zwar der des „Volckmar-Hauses“.
Bei den Verlagsreklamen führte Stary immer die Adresse Wien und Leipzig an, wie aus der Beilage ersichtlich. Stary ergriff jede Möglichkeit, um für die Wallishaussersche Buchhandlung zu werben, von einer Buchhandlung "Altes Rathaus" ist keine Rede mehr. Sie scheint stillschweigend verschwunden zu sein. Noch ein Beispiel für die Werbetätigkeit Starys sind Buchhandlungskataloge der Jahre 1940 und 1941/42. Kataloge dieser Art wurden verlagsseitig mit dem Aufdruck der belieferten Buchhandlung auf dem vorderen Umschlag ausgeliefert, der Kunde gewann den Eindruck, dass der Katalog eigens für den Sortimenter gedruckt worden war.
Der links abgebildete Katalog stammt aus dem Leipziger Verlag Eduard Avenarius und umfasst 140 und 16 Seiten, sowie 8 Tafeln. Der rechte, 76seitige Katalog wurde 1941 oder 1942 vom Verlag Koehler & Volckmar, ebenfalls Leipzig, ausgegeben.

Beginn nach dem Krieg
So negativ Starys Rolle anlässlich der Arisierung auch zu beurteilen ist, und so wenig genau er es mit dem Gesetz in manchen Fällen während seiner ganzen Laufbahn auch genommen haben mag, verdient doch festgehalten zu werden, dass es letzten Endes ihm zu verdanken ist, dass er der weiter vorne zitierten Auflage der Vermögensverkehrsstelle (VVSt), die Wallishaussersche Buchhandlung „aufzulassen“ und in der (wirtschaftlich lukrativeren) Buchhandlung „Altes Rathaus“ aufgehen zu lassen, nicht Folge leistete. So war doch eine Verlagstätigkeit während des Krieges festzustellen und es gab einige Kunstbände, wie aus dem Werkverzeichnis ersichtlich. Nach dem Krieg zauberte er gewissermaßen die Wallishaussersche Buchhandlung wieder aus dem Hut und versuchte die Verlagstätigkeit fortzusetzen. Es blieb bei einem einzigen Buch: „Der Himmel voller Geigen. Ein österreichisches Drama“ von Rudolf Holzer. Das Werk muss vor dem 14. September 1946 erschienen sein, „vollendet in den Jahren Österreichs tiefster Erniedrigung“, wie es verso des Titelblattes heißt. Schon im September 1945 suchte der inzwischen 50 Jahre alt gewordene Karl Stary namens seiner Wallishausserschen Buchhandlung laut einer Anzeige im „Antiquariat“, 1. Jg (1945), Nr. 2, S. 5, alle Jahrgänge des Aglaja-Taschenbuches für das „Verlagsarchiv“, was immer Stary auch darunter verstanden haben mag.
Seine politische Bredouille versuchte er auf eine etwas diffuse Art zu lösen, indem er den Sachverhalt im Jahr 1945 seiner provisorischen Standesvertretung so darstellte, dass er der RSK eine illegale NSDAP-Mitgliedschaft vorgelogen hatte, um weiterhin in seinem Beruf tätig sein zu können. Doch blieb der angebliche „Mitläufer“ Karl Stary die Erklärung schuldig, wie sich seine „wahre“ politische Einstellung zwischen 1926 und 1933 gestaltet hatte. Sein am 4. Mai 1926 vollzogener Beitritt zur Hitlerbewegung war wohl ebenso wie das beweiskräftige Schriftstück spurlos verschwunden. Die Zwangsgilde hatte allerdings, selbst wenn sie einem Buchhändler seine nationalsozialistische Vergangenheit nachweisen konnte, keine gesetzliche Befugnis, den Betreffenden an seiner Berufsausübung zu hindern oder diese gar zu verbieten.

Öffentliche Verwaltung
Da beide Buchhandlungen arisiert wurden, wurde ein öffentlicher Verwalter vom Staatsamt für Volksaufklärung bestellt [WStLA MA 119/ Karton A23/70]. Unter umgekehrten Vorzeichen griff man im Jahre 1945 wiederum auf die Methode der öffentlichen Verwalter zurück. Davon betroffen waren Buchhandlungen, deren Besitzer als engagierte Parteifunktionäre im Dritten Reich bekannt waren oder deren Eigentümer einen jüdischen Betrieb „arisiert“ hatten. Für die Wallishausser’sche Buchhandlung wurde am 28. Juni 1945 der Chefredakteur Franz Xaver Friedrich vom Staatsamt für Volksaufklärung zum öffentlichen Verwalter für den gesamten Betrieb bestellt, ab 14.7.1945 auf den Verlag eingeschränkt und am 8. 11.1945 um die Buchhandlung erweitert. Franz X. Friedrich hat sich im Handelsregister Zahl A7528 als öffentlicher Verwalter eintragen lassen. Dieser Eintrag besagt, dass Herr Friedrich alleinige Vertretungsbefugnis hat.
Die Zwangsgilde äußerte über die Wahl seiner Person im August 1945 ihren Unmut:
„Da laut persönlicher Rücksprache mit Herrn Karl Stary das Sortiment mit der Reise- und Versandabteilung und nicht der Verlag die Hauptsparten des Geschäftes darstellen (auch umsatzmäßig), so wäre unseres Erachtens ein Buchhändler unbedingt als öffentlicher Verwalter zu nominieren. Wir wurden ja leider wie in allen anderen Fällen übergangen und auch nicht gebeten, Vorschläge zu erstatten.“
Vom Staatsamt für Industrie, Gewerbe und Verkehr wurde am 6. September 1945 als öffentlicher Verwalter und Aufsichtsperson für die Wallishaussersche Buchhandlung der fachlich qualifizierte Joseph Hauptvogel (er kam von der Firma Gerold & Co.) bestellt. Es gibt nun also für die Buchhandlung und den Verlag zwei öffentliche Verwalter. Die Differenzen sind vorprogrammiert.
Durch den Eintrag im Handelsregister hat F. X. Friedrich die alleinige Verfügungsgewalt. Herr Hauptvogel, der den Auftrag hatte, sich ebenfalls ins Handelregister eintragen zu lassen, wurde abgelehnt, da ja schon Herr Friedrich die alleinige Verfügungsgewalt hatte. Herr Hauptvogel trat sehr verärgert am 31. Dezember 1945 von seiner Berufung als öffentlicher Verwalter der Wallishausserschen Buchhandlung zurück. Vom 5. Jänner 1949 gibt es einen Prüfungsbericht mit einem handschriftlichen Nachsatz, der wortgetreu lautet: "Ö .V. wurde bereits vorgeladen. Das K.B. wäre für gänzliche Aufhebung der ö .V., da die Schuldenlast so gross ist, dass mit Konkurs zu rechnen ist. R.A. nach Rücksprache mit ö.V. verständigt." Diesen Nachsatz scheint niemand gelesen zu haben. Unerklärlich, warum nicht eine Änderung der Lage herbeigeführt wurde und dieser marode Betrieb noch mit einer öffentlicher Verwaltung belastet war und ein Anstieg der Schulden absehbar war. Franz Xaver Friedrich wurde am 21. März 1949 der öffentlichen Verwaltung enthoben und es trat Benedikt Gschnait an seine Stelle. Dieser wurde am 14. Oktober 1949 laut Handelsregisterauszug ebenfalls der öffentlichen Verwaltung enthoben [HR A 7528]. Jedoch noch im April 1951 erstattet Gschnait den Bericht an die Magistratsabteilung 69. Nun endete die öffentliche Verwaltung endgültig. Die Begründung lautete, dass die Gefahr der Vermögensverschleppung (welches Vermögen?) nicht bestünde und Rückstellungsansprüche nicht erhoben worden waren.
Stary schreibt am 1. September 1951 an die Magistratsabteilung 62 – Zentralstelle für Vermögenssicherungsangelegenheiten und stellt den Antrag, Wilhelm Bauer als „öffentliche Aufsichtsperson“ zu bestellen. Wieder einmal wird in den Berichten die aussichtslose Lage Starys beschrieben. Es gibt ein Pfändungsprotokoll vom 27.10.1953 für den Rest eines Prüferhonorars mit einer Liste der gepfändeten Bücher. Am 4. Dezember 1953 berichtet Wilhelm Bauer, Stary sei von der Gemeinde delogiert worden. Seine Bücher usw. wurden in seinem Lager Wien I., Stoß im Himmel untergebracht. Es handelt sich um den Lagerraum, den Stary mit der Buchhandlung "Altes Rathaus" übernommen hat. Keine Stellagen, ungeordnete Haufen von Büchern! An ein Weihnachtsgeschäft an dieser abgelegenen Stelle ist nicht zu denken. Noch einmal wird am 25. April 1955 eine öffentliche Aufsichtsperson bestellt, es ist Friedrich Katz. In einem Bericht vom 11. November 1955 tauchen Rückstellungsansprüche von Dr. Gutwillig auf.
Auch der Passus "Deutscher Besitz" muss geklärt werden:
"Deutscher Besitz
Die unter öffentl. Aufsicht stehende Wallishausser’sche Buchhandlung, Wien I. war weder vor noch nach dem 13.III.1838 in deutschem Besitz. Sowohl der Vorbesitzer als auch der Inhaber der Firma nach diesem Zeitpunkte sind österr. Staatsbürger."

Letzte Adresse: Stoß im Himmel Nr. 3
Die weitere Entwicklung der Buchhandlung lässt sich nur noch an wenigen Hinweisen festmachen.
Ab etwa 1955, als Karl Stary 60 Jahre alt wurde, war die Wallishaussersche Buchhandlung an der für ein Geschäft entlegenen und für Passanten und Laufkundschaft aufgrund der versteckten Lage kaum zugänglichen Adresse Wien I., Stoß im Himmel Nr. 3, zu finden.
Im Jahr 1959 findet sich die letzte Eintragung der Wallishausserschen Buchhandlung in Lehmanns Adreßbuch.
Der Umstand, dass die Geschäfte schon geraume Zeit zuvor eingestellt worden waren, bot schließlich die Grundlage für die Zurücknahme von Karl Starys Konzession durch die Wiener Landesregierung am 20.4.1960. Am 22. Juli 1961 schreibt Stary an Friedrich Katz, wie krank er sei. Noch immer gibt er nicht auf. Am 13. September 1961 wird Friedrich Katz als öffentliche Aufsichtsperson abberufen.
Der endgültige Schlussstrich unter die von vielen Ungereimtheiten bestimmte „Arisierung“ der ehemals jüdischen Buchhandlung „Wallishausser“ wurde schließlich am Ende des Jahres 1964 gezogen: Am 29. Jänner starb der letzte Besitzer der Wallishausserschen Buchhandlung in Wien. Am 24. November wurden Karl Stary und die Wallishaussersche Buchhandlung in den Akten des Handelsgerichtes gelöscht (§§ 31 HGB, bzw. 141 Fgg).