Drei Verrechnungsarten: Fest
– bar – à cond.
Festbestellung (oder „auf feste
Rechnung“)
Der Sortimenter kaufte dem Verleger die Bücher ohne Remissionsrecht,
also ohne Rückgabemöglichkeit, ab. Die Abrechnung, also
Bezahlung der Rechnung erfolgte zumeist bei der nächsten
Leipziger Ostermesse.
Barpaket
Gut verkäufliche oder dringend bestellte Bücher, deren
sofortiger Absatz sichergestellt war, mussten vom Sortimenter
bei der Übernahme vom Kommissionär sofort bezahlt werden.
Wollte sich ein Sortimenter beim Kommissionär ein Barpaket
schicken lassen, musste das Geld bereits vorher erlegt sein, sonst
wurde die Bestellung nicht angenommen bzw. das Barpaket nicht
verschickt. Lediglich bei sehr guten Kunden streckte der Kommissionär
das Geld für das Barpaket vor und wurde somit zu seinem „Bankier“.
„à cond.“ – Konditionshandel
(Bezug „à condition“)
Bestellung eines Buches unter der Bedingung des Rückgaberechtes
bei Nichtverkauf. Die Versandkosten an den Sortimenter hatte der
Verleger zu tragen, bei Nichtabsatz hatte der Sortimenter die
Remittenden zur nächsten Leipziger Ostermesse auf eigene
Kosten zurückzuschicken.
Auf Rechnung („à Konto“)
Im Gegensatz zum Barpaket wurden bei den gestundeten Bezugsarten,
der Fixbestellung und Bestellung „à condition“, der Betrag
für die bezogene Bücherware auf die Rechnung geschrieben
und später (zumeist Leipziger Ostermesse) bezahlt.
Defekte Bücher
Unvollständigen, also defekten Büchern, fehlte ein Bogen,
ein Blatt oder ein Bild. Der Verleger hatte das Fehlende (zum
Beispiel den „Defektbogen“) nachzuliefern. Defekte Bücher
waren auch auch dann remittierbar, wenn sie bar oder fix bezogen
wurden.
Nova oder Novitäten
Neuerscheinungen, also Bücher des laufenden, am Jahresanfang
des soeben vergangenen Jahres, wurden all denjenigen Sortimentern
zugeschickt, die sich diesen Vertriebsweg nicht vorher ausdrücklich
verbeten hatten.
Frankatur (oder „frachtfrei Kommissionsplatz“)
Lieferung der Kommissionsbücher frachtfrei nach Leipzig.
Die Kosten des Weitertransportes der Bücher von Leipzig zum
Sortimenter hatte letzterer zu tragen.
Avis (Aviso)
Vornachricht über den Versand eines Bar- oder Rechnungspaketes,
die der Verleger separat zur auszuliefernden Ware seinem Kommissionär
zusandte.
Disponenden
Unverkaufte Bücher, die der Sortimenter nicht remittierte,
da er gute Aussichten sah, sie noch abzusetzen. Bei mißbräuchlichem
Gebrauch dieser Geschäftsusance wurden verkaufte Bücher
als Disponenda gestellt und das fällig gewesene Geld erst
zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt, also mit mindestens
einjähriger Verzögerung (nächste Leipziger Ostermesse!)
bezahlt.
Emballagegebühren
wurden nur bei kostbar gebundenen Werken außergewöhnlichen
Formates verrechnet, wenn sie „à cond.“ bezogen wurden.
Bei fest oder bar bezogener Ware (siehe „Festbestellung“ und „Barpaket“!)
wurden keine Emballagegebühren verrechnet.
Meßagio
Zahlte ein Sortimenter pünktlich während der Messe,
bekam er vom Verleger einen (zumeist einprozentigen) Rabatt, das
Meßagio. Diese Gepflogenheit wurde in Wien im Jahr 1855
eingeführt.
Diener – Gehilfe – Arbeitnehmer
Die patriarchalischen Verhältnisse im Buchhandel spiegeln
sich in den Bezeichnungen der angestellten Buchhändler wieder.
War noch im 18. Jahrhundert der Kommittent der „Herr“ gewesen
und der Kommissionär der „Diener“, übertrug sich letztere
Bezeichnung im 19. Jahrhundert auf den lohnempfangenden Mitarbeiter.
Um 1900 wurde aus dem „Diener“ der „Gehilfe“, und erst nach dem
zweiten Weltkrieg emanzipierte er sich zum „Arbeitnehmer“.
Faktur – Nota – Rechnung
Eine Rechnung unter Geschäftsleuten war im 19. Jahrhundert
eine „Faktur(a)“ (Bericht), eine bei Privatleuten eine „Nota“
(Rechnung). Nahm man, wie dies im Buchhandel kaum je vorkam, die
Dienste einer zumeist adeligen, hochrangigen Persönlichkeit
in Anspruch, nahm diese entweder gar kein Geld an oder verrechnete
eine „Ehrengabe“, ein „Honorar“, das auf einer entsprechenden
„Nota“ ausgewiesen wurde.
Buchhändlerische Rabatte
Der Sortimenter bestritt seine Geschäftskosten und lebte
vom Buchhandelsrabatt, dem Abzug vom Ladenpreis, den der Verleger
dem Sortimenter einräumte. Dies waren in der Regel 331/3
oder zumindest 25 Prozent.
Zusätzliche Rabatte des Buchhandels
gab es in Form von Naturalrabatten (Freiexemplaren) oder Preisnachlässen
(Partiepreisen).
Freiexemplare
gab der Verleger zumeist bei sechs oder zwölf „fest“ oder
„bar“ bezogenen Bücher ab (z. B. „6/1“, 1 Freiexemplar bei
6 bestellten Exemplaren).
Partiepreis
Preisnachlaß, der vor allem dem Besteller eines größeren
Barpaketes eingeräumt wurde.
Verlangzettel (Bestellzettel)
Um dem Sortimenter die mühsame Erfassung von Autor und Titel,
Auflagenbezeichnung, Erscheinungsjahr etc. zu ersparen, gab und
gibt es – also damals wie heute – vorgedruckte Bestellzettel,
die im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert „Verlangzettel“ hießen.
Im 19. Jahrhundert waren die Verlangzettel oft auf so dünnem
Papier gedruckt, dass in einem einzigen „offenenen Bestellbrief“
bis zu 50 Zettel unterkamen.
Wahlzettel
Gedruckte Ankündigungen von Büchern, welche der Verleger
dem Sortimentshändler zusandte, damit dieser darauf seine
Bestellung vermerken und an den Absender zurücksenden konnte.
„Von Haus aus“
Buchhandel ohne Kommissionär (Zwischenbuchhändler).
Bestellung, Lagerhaltung und Rechnungseinzug musste am Standort
des Verlagshauses vorgenommen werden.
Niederlage
Ältere, vor allem im 18. und frühen 19. Jahrhundert
übliche Bezeichnung für das zur treuhänderischen
Verwaltung übergebene Bücherlager eines Verlegerkommittenten
bei seinem Zwischenbuchhändler (Kommissionär). |