Drei Verrechnungsarten: Fest – bar – à cond.

Festbestellung (oder „auf feste Rechnung“)
Der Sortimenter kaufte dem Verleger die Bücher ohne Remissionsrecht, also ohne Rückgabemöglichkeit, ab. Die Abrechnung, also Bezahlung der Rechnung erfolgte zumeist bei der nächsten Leipziger Ostermesse.

Barpaket
Gut verkäufliche oder dringend bestellte Bücher, deren sofortiger Absatz sichergestellt war, mussten vom Sortimenter bei der Übernahme vom Kommissionär sofort bezahlt werden. Wollte sich ein Sortimenter beim Kommissionär ein Barpaket schicken lassen, musste das Geld bereits vorher erlegt sein, sonst wurde die Bestellung nicht angenommen bzw. das Barpaket nicht verschickt. Lediglich bei sehr guten Kunden streckte der Kommissionär das Geld für das Barpaket vor und wurde somit zu seinem „Bankier“.

„à cond.“ – Konditionshandel (Bezug „à condition“)
Bestellung eines Buches unter der Bedingung des Rückgaberechtes bei Nichtverkauf. Die Versandkosten an den Sortimenter hatte der Verleger zu tragen, bei Nichtabsatz hatte der Sortimenter die Remittenden zur nächsten Leipziger Ostermesse auf eigene Kosten zurückzuschicken.

Auf Rechnung („à Konto“)
Im Gegensatz zum Barpaket wurden bei den gestundeten Bezugsarten, der Fixbestellung und Bestellung „à condition“, der Betrag für die bezogene Bücherware auf die Rechnung geschrieben und später (zumeist Leipziger Ostermesse) bezahlt.

Defekte Bücher
Unvollständigen, also defekten Büchern, fehlte ein Bogen, ein Blatt oder ein Bild. Der Verleger hatte das Fehlende (zum Beispiel den „Defektbogen“) nachzuliefern. Defekte Bücher waren auch auch dann remittierbar, wenn sie bar oder fix bezogen wurden.

Nova oder Novitäten
Neuerscheinungen, also Bücher des laufenden, am Jahresanfang des soeben vergangenen Jahres, wurden all denjenigen Sortimentern zugeschickt, die sich diesen Vertriebsweg nicht vorher ausdrücklich verbeten hatten.

Frankatur (oder „frachtfrei Kommissionsplatz“)
Lieferung der Kommissionsbücher frachtfrei nach Leipzig. Die Kosten des Weitertransportes der Bücher von Leipzig zum Sortimenter hatte letzterer zu tragen.

Avis (Aviso)
Vornachricht über den Versand eines Bar- oder Rechnungspaketes, die der Verleger separat zur auszuliefernden Ware seinem Kommissionär zusandte.

Disponenden
Unverkaufte Bücher, die der Sortimenter nicht remittierte, da er gute Aussichten sah, sie noch abzusetzen. Bei mißbräuchlichem Gebrauch dieser Geschäftsusance wurden verkaufte Bücher als Disponenda gestellt und das fällig gewesene Geld erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt, also mit mindestens einjähriger Verzögerung (nächste Leipziger Ostermesse!) bezahlt.

Emballagegebühren
wurden nur bei kostbar gebundenen Werken außergewöhnlichen Formates verrechnet, wenn sie „à cond.“ bezogen wurden. Bei fest oder bar bezogener Ware (siehe „Festbestellung“ und „Barpaket“!) wurden keine Emballagegebühren verrechnet.

Meßagio
Zahlte ein Sortimenter pünktlich während der Messe, bekam er vom Verleger einen (zumeist einprozentigen) Rabatt, das Meßagio. Diese Gepflogenheit wurde in Wien im Jahr 1855 eingeführt.

Diener – Gehilfe – Arbeitnehmer
Die patriarchalischen Verhältnisse im Buchhandel spiegeln sich in den Bezeichnungen der angestellten Buchhändler wieder. War noch im 18. Jahrhundert der Kommittent der „Herr“ gewesen und der Kommissionär der „Diener“, übertrug sich letztere Bezeichnung im 19. Jahrhundert auf den lohnempfangenden Mitarbeiter. Um 1900 wurde aus dem „Diener“ der „Gehilfe“, und erst nach dem zweiten Weltkrieg emanzipierte er sich zum „Arbeitnehmer“.

Faktur – Nota – Rechnung
Eine Rechnung unter Geschäftsleuten war im 19. Jahrhundert eine „Faktur(a)“ (Bericht), eine bei Privatleuten eine „Nota“ (Rechnung). Nahm man, wie dies im Buchhandel kaum je vorkam, die Dienste einer zumeist adeligen, hochrangigen Persönlichkeit in Anspruch, nahm diese entweder gar kein Geld an oder verrechnete eine „Ehrengabe“, ein „Honorar“, das auf einer entsprechenden „Nota“ ausgewiesen wurde.

Buchhändlerische Rabatte
Der Sortimenter bestritt seine Geschäftskosten und lebte vom Buchhandelsrabatt, dem Abzug vom Ladenpreis, den der Verleger dem Sortimenter einräumte. Dies waren in der Regel 331/3 oder zumindest 25 Prozent.

Zusätzliche Rabatte des Buchhandels
gab es in Form von Naturalrabatten (Freiexemplaren) oder Preisnachlässen (Partiepreisen).

Freiexemplare
gab der Verleger zumeist bei sechs oder zwölf „fest“ oder „bar“ bezogenen Bücher ab (z. B. „6/1“, 1 Freiexemplar bei 6 bestellten Exemplaren).

Partiepreis
Preisnachlaß, der vor allem dem Besteller eines größeren Barpaketes eingeräumt wurde.

Verlangzettel (Bestellzettel)
Um dem Sortimenter die mühsame Erfassung von Autor und Titel, Auflagenbezeichnung, Erscheinungsjahr etc. zu ersparen, gab und gibt es – also damals wie heute – vorgedruckte Bestellzettel, die im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert „Verlangzettel“ hießen. Im 19. Jahrhundert waren die Verlangzettel oft auf so dünnem Papier gedruckt, dass in einem einzigen „offenenen Bestellbrief“ bis zu 50 Zettel unterkamen.

Wahlzettel
Gedruckte Ankündigungen von Büchern, welche der Verleger dem Sortimentshändler zusandte, damit dieser darauf seine Bestellung vermerken und an den Absender zurücksenden konnte.

„Von Haus aus“
Buchhandel ohne Kommissionär (Zwischenbuchhändler). Bestellung, Lagerhaltung und Rechnungseinzug musste am Standort des Verlagshauses vorgenommen werden.

Niederlage
Ältere, vor allem im 18. und frühen 19. Jahrhundert übliche Bezeichnung für das zur treuhänderischen Verwaltung übergebene Bücherlager eines Verlegerkommittenten bei seinem Zwischenbuchhändler (Kommissionär).